artenschutz ins grundgesetz!

das sechste massen-aussterben in der geschichte des lebens hat begonnen. wir können dazu beitragen, es aufzuhalten!

für unsere zukunft ist der artenschutz von existenzieller bedeutung. saubere luft, trinkwasser und fruchtbare böden kann uns die natur ohne die artenvielfalt, (ökosystemleistungen) nicht in ausreichendem masse zur verfügung stellen. da wir den funktionsweisen von natursystemen nicht gerecht werden, muss die biodiversität möglichst vollumfänglich erhalten bleiben.

der schutz der biodiversität muss im grundgesetz verankert werden. dafür soll in artikel 91a des gg eine dritte gemeinschaftsaufgabe von bund und ländern festgeschrieben werden: „3. Verbesserung des Biodiversitäts-Schutzes und Sicherstellung der Ökosystemleistungen.“ diese vorgeschlagene änderung von artikel 91a würde die dafür notwendigen voraussetzungen schaffen. unterstütze bitte die „openPetition“

mein naturgarten

seit über fünf jahren mähe („pflege“) ich mein grundstück nicht mehr,
so dass mein zuhause, von aussen, verlassen und unbewohnt erscheint:


störche, schwalben, schmetterlinge und libellen haben mich schon lange nicht mehr auf meinem grundstück besucht und bienen und schnecken werden auch immer seltener, trotzdem höre ich dieses jahr morgens erstmals wieder vögel zwitschern und singen.