es ist nicht mehr erlaubt, frau künast als
„stück scheisse“, „drecks fotze“, „drecksau“ oder „schlampe“ zu bezeichnen.
„alte perverse drecksau“ oder „altes grünes drecksschwein“
ist aber gemäss landgericht berlin zulässig.
kann mir das jemand erklären?
altes grünes drecksschwein?
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