seit gestern gilt die neue datenschutzgrundverordnung. netzaktivist max schrems nutzt die neue verordnung sofort für eine klage gegen google und facebook:
wegen „zwangszustimmungen“ hat schrems verein „noyb“ unmittelbar nach inkrafttreten der datenschutzgrundverordnung (dsgvo) erste anzeigen gegen google und facebook auf den weg gebracht. 2015 kippte der eugh nach schrems klage das „safe-harbor-abkommen“ der eu zur datenübertragung in die usa.
milliardenklagen gegen google und facebook
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