es ist nicht mehr erlaubt, frau künast als
„stück scheisse“, „drecks fotze“, „drecksau“ oder „schlampe“ zu bezeichnen.
„alte perverse drecksau“ oder „altes grünes drecksschwein“
ist aber gemäss landgericht berlin zulässig.
kann mir das jemand erklären?
Also ich habe das auch nicht verstanden.
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Das hat mit der begründeten Sachkritik zu tun 🙂 Alles klar?
In der zweiten Verhandlung hätte ich den Richter grundsätzlich mit „alte perverse Drecksau“ angesprochen. Ist ja völlig okay aus seiner Sicht 🙂
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vorsicht! nur „alte grüne perverse sau“ ist zulässig!
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„Altes grünes Dreckschwein“ auch.
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Erklären? Nein. Es sollte verboten sein, anderen Menschen mit sowas zu betitulieren. Was sind das für Typen, die andere Menschen so beschimpfen? Ganz kleine Menschen höchstwahrscheinlich …
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Diese Berliner Richter bräuchten offenbar eine Gehirnwäsche, um ihnen ihr rechtes Gedankengut auszuwaschen.
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