es häufen sich klagen einzelner bundesministerien und bundesbehörden gegen investigative journalisten und ngos, die regierungsdokumente veröffentlichen. auch die staatsanwaltschaft macht sich zum handlanger einer interessengeleiteten schweizer justiz. ziel all dieser klagen ist wohl, die öffentliche debatte zu bestimmten themen abzuwürgen. wird die presse künftig zensiert?
zensurheberrecht?
der mdr berichtet regelmässig über fragwürdige gutachten des bundesinstituts für risikobewertung (bfr). die sendung „fakt“ zeigte, dass das bfr hinweise auf krebsbefunde heruntergespielt hatte. die dokumente (ein report und eine bfr-stellungnahme an die internationale agentur für krebsforschung) veröffentlichte der mdr für die zuschauer auf seiner internetseite, damit sie sich selber informieren können. das bfr reagierte harsch auf die kritische berichterstattung. es folgten abmahnung und klage gegen den mdr. die veröffentlichung habe das geistige eigentum verletzt. quelle/weiterlesen
geheimnisverrat?
mit seinen berichten deckte oliver schröm den steuerbetrug mit „cumex“-geschäften auf. rächen sich jetzt die banken? die staatsanwaltschaft geht jetzt gegen correctiv-chefredakteur schröm vor. der verdacht: „anstiftung zum geheimnisverrat“ durch recherche. sollen mit angriffen auf die pressefreiheit investigative journalisten und ihre informanten aus der bankenbranche zum schweigen gebracht werden? wäre es nicht aufgabe der behörden, gegen die steuerbetrüger zu ermitteln? quelle: zapp
whistleblowing-aufruf kann teuer werden!
der friedensaktivist hermann theisen (54) protestiert seit 30 jahren gegen atomwaffen und rüstungsexporte. jetzt erhielt er einen strafbefehl über 450 euro wegen eines illegalen aufrufs zum whistleblowing. die firma vet pharma steht im verdacht gift zu exportierten, das in den usa bei hinrichtungen verwendet wird, damit würde sich vet pharma an schweren straftaten beteiligen und gegen die eu-folterrichtlinie verstossen. ein paar flugblätter, worin theisen mitarbeiter aufforderte firmeninterna zu verraten, reichten für den strafbefehl. jetzt verlangen zollfahnder theisens informationen, deren beschaffung laut amtsgericht aber strafbar ist. quelle/weiterlesen
Hätte ich vor dreißig Jahren gelesen, wie es hier heutzutage zugeht, hätte ich das für dystopische Science Fiction gehalten. Wird langsam Zeit aufzustehen und das System aktiv zu bekämpfen!
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Ich meine, da es sich im Falle 1 um ein Bundesinstitut handelt, dass alles, was es herausfindet, den Bürgern gehört.
Bei Fall 2 und 3 handelt es sich um Verbrechen, die, wenn bekannt, strafrechtlich geahndet werden (sollten). So weit ich weiss, ist es Bürgerpflicht, Verbrechen anzumelden, wenn man von ihnen weiss, ansonsten ist man mitschuldig. Merkwürdigerweise haben Banken anscheinend Immunstatus; hier in Dänemark passiert denen auch nichts. Egal für wieviel Milliarden die den Staat betrügen, kommt es nicht zu Verhaftungen des leitenden Managements, selbst wenn man beweisen kann, dass sie von dem Betrug wussten und aktiv mitgewirkt haben. Aber Privatpersonen, die bescheissen, werden gnadenlos sogar im Ausland gejagt. Dafür ist unser kleiner Konfirmant zuständig.
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Banken stehen in der Hierarchie über den Staatsregierungen. Sie dürfen (fast) alles.
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Ausser in Island …
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