12 Gedanken zu „der nikolaus ist tot!

  1. UND NOCH ein NEWSletter-Zitat:

    „Wie Nikolaus
    „Denn nicht auf Worten beruht das Reich Gottes, sondern auf Kraft.“
    
(1. Korinther 4,20)
    
Heute ist Nikolaustag. Dieser Tag erinnert an den Heiligen Nikolaus, ein Bischof aus Kleinasien, der heutigen Türkei, der im 4. bzw. 5. Jahrhundert nach Christus lebte. Eine Vielzahl von Legenden sind von ihm überliefert. Alle gemeinsam erzählen sie von einem gläubigen Christen, der selbstlos, freigiebig, friedfertig und barmherzig handelte. Mich berührt besonders die Legende, die davon erzählt, dass der Bischof drei junge Mädchen vor Hunger und Schande bewahrte, indem er nachts heimlich ein Sack mit Gold durch ihr offenes Fenster warf.
    Legenden von sogenannten Heiligen sind mehr als nur Erinnerung und Würdigung. Sie erzählen vom Advent Gottes in unserer Welt. Deshalb sind sie auch so beliebt in dieser besonderen Zeit. Sie führen uns Vorbilder vor Augen, die uns zeigen, welche Kraft Glaube und Vertrauen freisetzen können. Vorbilder laden dazu ein, es ihnen nachzutun.
    Von Konfuzius ist das schöne Wort überliefert: „Erkläre es mir, und ich vergesse. Zeige es mir und ich erinnere. Lass es mich tun, und ich verstehe.“ Geschenke verteilen, Spenden für Notdürftige, Lebensmittel für Wohnungslose, Weihnachtspäckchen für Gefangene – es gibt viele Möglichkeiten Bischof Nikolaus nachzuahmen. Den Spuren des Heiligen Nikolaus folgend, ihn nachahmend, sind wir mitten im Advent.“

    https://www.kircheundco.de/spurensuche.html

    Eine sehr inspirierende Seite 🙂

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  2. hier dazu der Anfang des newsletter on pinkstinks von heute:

    „Hallo,
    als ich heute Nacht die Schuhe meiner Töchter füllte, kam wieder diese Wut. Wir erzählen den Kindern vom guten Nikolaus von Myra, der für seine guten Taten heiliggesprochen wurde. Der alte Mann mit weißem Bart, dem wir ewig dankbar sein sollen.

    Der Nikolausbrauch geht aber tatsächlich auf den Freikauf dreier „Jungfrauen“ zurück, die keine Mitgift aufbringen konnten und denen somit Zwangsprostitution drohte. Keine Heirat, kein Einkommen, nur ein Ausweg. Mit dem Geldgeschenk eines fremden Mannes konnte der Vater die Töchter in die Ehe „verkaufen“ und damit „retten“. (Quelle: Brockhaus)
    Auch heute noch sollen wir dankbar sein, dass wir seit 40 Jahren ohne Unterschrift des Ehemannes arbeiten gehen und seit 20 Jahren in der Ehe nicht mehr vergewaltigt werden dürfen.

    Wir wollen keine Almosen! Wir wollen den ganzen Kuchen!“

    pinkstinks.de

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    • Bist du sicher, dass diese Zeitangaben stimmen? Ich bin ziemlich sicher, dass meine Mutter ohne die Unterschrift meines Vaters arbeiten ging. Sie arbeitete auch schon vor der Heirat. Das war so ungefähr vor 65 Jahren. Selbst meine Grossmutter braucht nicht die Unterschrift ihres Mannes.
      In welchem Land lebt pinkstinks?

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      • Geno, ich weiss nicht, ob das hier interessiert, wenn nicht, dann lösche diesen Kommentar. Ich habe in der Wikipedia folgendes zu den erst 20 Jahren gefunden, was leider richtig ist:
        “Vergewaltigung war bis 1997 als „außerehelich“ definiert, Vergewaltigung in der Ehe war somit „nur“ gemäß § 240 StGB (Nötigung) strafbar. 1973 legte das Land Hessen, 1983 die Hansestadt Hamburg erfolglos Gesetzesentwürfe vor, um die Formulierung „außerehelich“ aus den §§ 177 bis 179 StGB zu streichen. 1983 versuchten die Grünen und Abgeordnete der SPD eine Streichung des Wortes „außerehelich“ zu bewirken. Beide Gesetzesentwürfe scheiterten. CDU und CSU begründeten ihren Widerstand gegen die Reformbestrebungen damit, dass die Gesetzesänderung den Abtreibungsparagraphen 218 erweitern würde, weil Ehefrauen die Behauptung, sie seien vergewaltigt worden, als Rechtfertigung für ihren Wunsch nach Abtreibung verwenden könnten. In den folgenden Jahren legten u. a. die Grünen, die SPD, die PDS, der Juristinnenbund und das Justizministerium verschiedene Gesetzesentwürfe vor. Im Mai 1997 stimmte in namentlicher Abstimmung schließlich eine Mehrheit der Abgeordneten – vom Fraktionszwang befreit – für einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag der weiblichen Abgeordneten und für die rechtliche Gleichstellung ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung. 470 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 138 stimmten dagegen, 35 enthielten sich. Seitdem ist auch die Vergewaltigung in der Ehe nach § 177 StGB strafbar. Der Regierungsentwurf der CDU, CSU und F¬DP, der eine Widerspruchs- bzw. Versöhnungsklausel enthielt, die es Opfern ehelicher Vergewaltigung im Gegensatz zu Opfern außerehelicher Vergewaltigung ermöglicht hätte, vor der Hauptverhandlung Widerspruch einzulegen und so den Ehepartner vor einer weiteren Strafverfolgung auszuschließen, wurde abgelehnt.”

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        • Es war damals ziemlich offensichtlich, das die Begründung mit der Abtreibung nur vorgeschoben war. Es herrschte zu der Zeit allgemein die Auffassung, das der Mann ein Recht auf Sex habe und die Ehefrau sich seinen Wünschen nicht verweigern dürfe. Allzeit bereit sozusagen. Und wenn er sie dann „überreden“ musste, haben selbst die Frauen dazu geschwiegen. Auch heute noch passiert das und die Partner werden nicht angezeigt.
          Der Ehemanns konnte ein Dienstverhältnis seiner Frau bis zum Jahr 1958 fristlos kündigen. Dann wurde diese Möglichkeit mit dem Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau aufgehoben. Ab 1977 darf die Frau ohne Einverständnis ihres Mannes erwerbstätig sein, denn seitdem gilt das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt.

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  3. Der Hl.Nikolaus existiert noch in überwiegend römisch-
    Katholischen Länder wie Polen – swiety Mikolaj… in Russland
    wird Nikolaus verehrt in der Ikonografie …
    er lebt doch noch verewigt weiter 😉

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