das digitale erbe eines verstorbenen nutzers gehört nicht facebook! der bundesgerichtshof (bgh) in karlsruhe hat heute, in letzter instanz, entschieden, dass facebook den eltern eines toten mädchens als erben den zugang zu dem seit jahren gesperrten nutzerkonto der tochter gewähren muss. erben haben also ein recht auf den zugang zu einem facebook-konto.
ICH bin nicht ohne Grund aus diesem „Verein“ ausgestiegen!
LikeGefällt 1 Person
Wird auch Zeit, das die Sache entgültig zu Gunsten der Erben/Eltern entschieden wurde. Es gibt meiner Meinung nach gar keine andere Entscheidung.
LikeGefällt 1 Person
Da bin ich ja Mal gespannt
LikeGefällt 1 Person
Richtig so!👍👍
LikeGefällt 2 Personen
Und die Erklärung des BGH ist durchaus nachvollziehbar. In der Begründung zum Urteil sagten die Richter/innen sinngemäß, Briefe und Tagebücher von Verstorbenen gehen nach deren Tod auch in den Besitz der Hinterbliebenen über.
LikeGefällt 3 Personen
Gut zu wissen, danke!
LikeGefällt 1 Person
Gott sei Dank! Facebook darf eben doch nicht alles!
LikeGefällt 2 Personen