europa contra blogger?

sind wir anonymen blogger nicht doch auf der sicheren seite? ich jedenfalls will und werde nichts ändern!  😎

macht doch nichts, wenn du ohne impressum und daten-schutzerklärung dein privates blog führst. wer uns anonymen blogger abmahnen möchte, hätte viel zu tun und für die absahner lohnt sich der aufwand sicherlich nicht, deine ip und dann noch deinen klarnamen herauszufinden.

ich kenne aber viele autoren, künstler, fotografen und musiker, die fast alle mit klarnamen und kontaktadresse bloggen. dann noch die ganzen vereine und kleinen betriebe, die alle haben ein ernstzunehmendes problem. einige solcher blogs sind schon geschlossen, oder kündigten die schliessung schon an.

lest auch mal diesen interessanten beitrag: Arno von Rosen „1. Nachtrag DSGVO“

15 Gedanken zu „europa contra blogger?

  1. Seid mir nicht böse, aber diese GDPR ist doch sehr wahrscheinlich ein „deutsches Produkt“, welches man der EU untergeschoben hat um den „bösen“ USA – die immer wieder an der deutschen Automobilindustrie, der zu geringen Beteiligung an militärischen Einsätzen etc. rummäkeln – ein wenig ins IT-Wässerchen zu spuken. Dafür gab es jetzt gestern die Ankündigung die deutsche Automobilindustrie als „Gefahr für die nationale Sicherheit“ anzu sehen, und Strafzölle erheben zu wollen. 🙂 Schönes WE! LG Michael

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  2. Mistiges, blödes Paragrafenzeugs😡
    Die sollen die Privat-Blogger einfach in Ruhe lassen mit diesem DSGVO-Zeugs! Um da ganz durchzusteigen und den ganzen Rechtskäse zu lesen, braucht man 5 Stunden😈
    Das hat jetzt wieder sein müssen, daß einem etwas vermiest und erschwert wird.
    Es gäbe wichtigere Sachen, um die sich die Herrschaften da oben kümmern müßten. Wieder mal ein weiterer Schritt zur Überwachung……wahrscheinlich passieren in den Privat- Blogs die wenigsten Vergehen, die unbedingt geahndet werden müssen!
    Lauter Scheiß‘ (bitte um Entschuldigung) von oben!
    Hugh, hier sprach eine Unwissende, die kein Rechtsstudium hat😎

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  3. Du musst mal auf meiner Seite schauen. Da hab ich einen Text von Arno von Rosen rebloggt, aus dem hervorgeht, dass Blogger, die keine zusätzliche Werbung reinstellen und auch kein Produkt verkaufen, von der Impressumspflicht immer noch freigestellt sind und keine Datenschutzgrunderklärung brauchen und laut Gesetz auch nicht abgemahnt werden dürfen. Und das sag ich schon, seit ich die erste Panikmache gelesen habe .. LG PP

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    • Danke für die Info! Das mit der Impressumspflicht kommt mit Sicherheit in einem zweiten „Aufwasch“ dieser – wohlgemerkt „Verordnung“!!!
      Warum kein anständiges Gesetz? Wegen der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe, die man nicht einmal mit einem Jurastudium und einer Spezialisierung für EU-Recht auflösen kann, sondern gleich noch (forschender) IT’ler sein muß?

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      • Jetzt wurde schon Google und Facebook mehrfach verklagt, weil die sich Dinge allgemein vom potentiellen User bestätigen lassen, die keiner extra Bestätigung bedürfen. Aber man bekommt keinen Account bzw. Zugang zur Benutzung ohne diese Bestätigung. Man muss sich also mit Einschränkungen im Datenschutz bereit erklären, ohne dass man später widersprechen kann.

        Und das ist ja auch der Sinn des Gesetzes, dass nämlich jenen, die mit den Daten der kleinen User Schindluder treiben, das Handwerk gelegt wird. Warum auch Vereine oder Blogbetreiber, die Newsletter versenden da inbegriffen sind in dieser – scheinbar schnell und ohne Verstand gezimmerten „Verordnung“ – ist mir völlig unverständlich.

        Wenn ich etwa einen zusätzlichen Counter auf meine Seite einbaue, der nur Daten festhält zu meiner privaten Nutzung, muss ich auch aufpassen, denn keiner weiß, was der Betreiber – Google Analytics oder Statcounter oder fc. webmasterpro mit der Webanalyse anstellt. Dabei will ich vielleicht nur einem Troll oder einem Spammer auf die Spur kommen, auch wenn die mit Cyberghost fahren oder über Steganos VPN. Aber ich kann dann immer über die IP festmachen, wer wann was schreibt. Durch die IP kann ich nur erfahren, wo der Einwahlserver steht und dass kann auch 100 Km vom Wohnort des Betroffenen entfernt sein. Nur der Staatsanwalt kann den Internet-Anbieter zwingen, die wahre Adresse rauszurücken.

        Na ja, war nur so ein Gedanke am Rande. Man wird schon paranoide, wenn man einige Dinge weiterdenkt ..

        LG PP 😉

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        • Danke für die Rückantwort! Ja, das Ganze ist vertrackt, aber letztlich funktioniert das Internet nur so, und wer an Daten kommen will, der kommt auch an diese.Ich war vor einigen Jahren mal einem, im Internet tätigen Glücksspielbetrüger auf der Spur. Der schien mir irgendwie „von oben“ gedeckt worden zu sein. Immer wenn mal gegen den was anhängig war, wechselte er den Wohnort in ein anderes Bundesland. Genau so lange bis die Akten dort angekommen waren. Dann war er wieder weg, und schliesslich auf Mallorca. Dann kümmerte man sich dort um ihn. Das klappte problemlos und schnell. 😉 Warum das in D über Jahre nicht funktionierte? Bitte nicht fragen! 😉 LG und ein schönes WE Michael

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          • Ich frag mich nur, warum diese Betrüger den Ort immer wechseln. wo man doch den Ort über Cyberghost VPN oder Steganos VPN seinen Ort und die IP immer wechseln kann, ohne den Ort zu wechseln.

            Bei Cyberghost ist es so, dass ein virtuelles windows auf deinem PC aufgebaut wird, das völlig ander Daten ins Netz sendet als deine reale Erkennung wirklich ist und dazu kannst du dir das Land und die IP aussuchen. Alles läuft über einen hochverschlüsselten Tunnel und tausende von Unser gehen über dieselbe IP ins Internet. Da ist kaum einer rauszubekommen, der jetzt persönlich an diesem Ort in diesem Blog gepostet hat. Und es werden keine Logs angelegt. Warum also den realen Standort wechseln, wenn ich per VPN jetzt aus Finnland oder Rumänien schreibe mit der entsprechenden Ip? Nur mal gefragt. Musst du nicht beantworten. LG

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            • Hallo,
              ja, mittlerweile läuft dies auch aus den von dir genannten Ländern. Nur wenn jemand namentlich festgestellt wurde, und man den haben könnte, dann wechseln die gerne mal den realen Standort. Die Polizei- und Justizzuständigkeit in Deutschland ist ja so umständlich geregelt, dass die jede Zeitverzögerung ausnutzen können. LG Michael

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  4. Impressum
    Hier findet sich kein Impressum.

    Es handelt sich um eine private Seite, nur für mich. Also ist kein Impressum nötig, da gemäss §5 Telemediengesetz (TMG) „Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes unterliegen.“ siehe hier
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/030/1603078.pdf#page=14

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