die aufzeichnungen einer dashcam sind als beweismittel vor gericht zulässig, permanentes filmen aus dem auto heraus ist und bleibt allerdings verboten. um deine unschuld mit einer dashcam zu beweisen musst du erstmal kriminell werden und darfst deshalb auch mit einem bussgeld rechnen. widersprüchlich logisch, oder?
Ich fand die Pressemitteilung vom BGH auch lächerlich 😂 dachte kurz wir haben schon wieder 01.04. 😅😁
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Verrückt
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Die Dänen können das auch. Prostitution war lange Zeit offiziell verboten (ich weiss nicht, ob es inzwischen legal ist, Zuhälterei ist jedenfalls immer noch verboten), aber wenn man als Prostituierte tätig war, musste man Steuern zahlen … 😉
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Jaaaa, das allein ist ja schon mal völlig „logisch“, aber jetzt dürfen ja die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden, was ja bisher verboten war, weil…. Durch die neue Datenschutzverordnung wird bereits bei der Erhebung der persönlichen Daten gegen das Gesetz verstoßen… Da kommt es also auf das bisschen Film auch nicht mehr drauf an! Deutsche Logik?? 😊
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Hihi, typisch deutsche Erbsenzählerei mal wieder😊
Gut, daß man ja vorher weiß, wann was passiert, dann kann man schnell noch die Kamera einschalten.
Jetzt bin ich froh, daß ich kein so Trumm im Auto habe😊
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