die puppe „cayla“ muss zerstört werden:
den besitzern droht eine haftstrafe von bis zu 2 jahren, ebenso den personen, die diese puppe trotz verbot weiterhin verkaufen sollten. die bundesnetzagentur will nicht, dass eine solche strafe ausgesprochen werden muss und empfiehlt die zerstörung der puppe.
lauschangriff im wohnzimmer?
smarte industrie macht euch zu ferngesteuerten konsum-zombies